Fahrer gesucht

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Fahrer gesucht

Fahrdienst

Unser Patientenfahrdienst unterstützt bereits seit Jahrzehnten Menschen mit Mobilitätseinschränkungen bei ihren Fahrten. Die sichere und zuverlässige Beförderung sowie der freundliche Umgang mit unseren Fahrgästen stehen dabei im Vordergrund. Hierfür steht Ihnen unser geschultes und hilfsbereites Team stets tatkräftig zur Seite. Die modernen Fahrzeuge, ausgestattet mit einer Hebe-Liftanlage, Standheizung, Klimatisierung und TÜV-Zertifizierten-Rückhaltesystemen, sorgen für Komfort während der Fahrt und garantieren auch nach längerer Wartezeit einen angenehm temperierten Fahrgastraum.

Folgende Angaben sind für die Fahrtannahme zwingend notwendig:

  • Vorname und Nachname des Fahrgastes
  • Datum und Uhrzeit des Termins
  • Abhol- und Rückholzeit
  • Exakte Angaben über Abhol- und Zielort (evtl. auch Station oder Fachbereich im Krankenhaus)
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Angabe über Hilfsmittel, z. B. Rollstuhl, Rollator etc.
  • Unsere Leistungen

    Unter Krankenfahrten fallen z. B.

    • Fahrten zum Arzt
    • Fahrten ins Krankenhaus
    • Fahrten in eine Rehaeinrichtung
    • Fahrten zur Physiotherapie
    • Entlassungsfahrten nach einem stationären Aufenthalt
    • Heimfahrten nach ambulanten Behandlungen


    Bitte beachten Sie, dass wir keine Liegend-Transporte und Tragehilfen anbieten können!

    Unser Fahrdienst ermöglicht Ihnen auch private Fahrten, z. B. im Rahmen der Freizeitgestaltung. Für konkrete Fahranfragen oder Anfragen über die Höhe der anfallenden Beförderungskosten sprechen Sie uns bitte an.

    Hinweis für Fahrgäste mit Mobilitätshilfe:
    Sollten Sie von Ihrem zuständigen Bezirk einen Bescheid für die direkte Kostenabrechnung haben, können wir die Beförderungsleistung auch gerne direkt abrechnen.

    Wir ermöglichen ebenfalls die tägliche Beförderung von unterstützungsbedürftigen Menschen:

    • zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte
    • zur Schule oder zum Kindergarten
    • zur Tagespflege. 


    Diese Fahrten werden vom zuständigen Kostenträger vorab genehmigt. Sollten Sie hierfür ein Kostenangebot benötigen, sprechen Sie uns bitte an.

Bitte beachten Sie folgende Informationen zur Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte
  • Die Fahrtkosten zu Arztpraxen, Krankenhäusern, Physio- oder Rehamaßnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer Krankenkasse übernommen.
  • Dafür benötigen Sie eine Verordnung einer Krankenbeförderung, die Ärzte für medizinisch notwendige Fahrten ausstellen.
    Patienten mit bestimmten Pflegegraden und Schwerbehinderungen können ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse einen Fahrdienst in Anspruch nehmen.
    Sie müssen dazu im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen aG, Bl oder H sein oder in Ihrem Pflegebescheid wurde mindestens der Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung bzw. ein Pflegegrad 4 oder 5 bestätigt.
    In diesen Fällen können wir die Fahrkosten direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen
  • Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, oder handelt es sich um hochfrequente Fahrten zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie, müssen Sie die Verordnung vorab Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung einreichen. 


Hinweis:
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Krankenkasse zu klären. 

Privat Versicherte

Beförderungsleistungen von privat versicherten Patienten können von uns nicht direkt mit der privaten Krankenversicherung abgerechnet werden. Hier erhalten die Patienten von uns eine Rechnung, die sie an Ihre Krankenversicherung weiterreichen.

Auch hier empfehlen wir Ihnen, die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Krankenkasse zu klären. 

Informieren Sie sich auch über unsere anderen Angebote

Der Hausnotruf vom BRK bietet Ihnen rund um die Uhr Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Sicher ist sicher!

Die ambulante Pflege des BRK Ebersberg sorgt dafür, dass Sie zu Hause in Ihrer gewohnten Umgebung Hilfe bekommen.

Mit unserem Angebot "Essen auf Rädern" versorgen wir im Landkreis ca. 100 Menschen – gerne auch Sie.

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