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Ansprechpartner, Sprechzeiten, Büro, Aufgaben und Verantwortung der Kreisbereitschaftsleitung

Ansprechpartner

 

Kreisbereitschaftsleiter Bernhard Nowotny
stv. Kreisbereitschaftsleiter Andreas Jaap
stv. Kreisbereitschaftsleiter Sebastian Nafe

Alarmierung im dringenden Einsatzfall über die BRK-Geschäftsstelle Ebersberg unter 08092/2095-0, den dort angesagten Vertretungsdienst außerhalb der Geschäftszeiten ("Führer vom Dienst") oder die Integrierte Leitstelle Erding, Tel. 08123/19222 (Notruf 112).

 

Büro

im Erdgeschoß der Kreisgeschäftsstelle, Zimmer 013. Vom Haupteingang vor der Treppe rechts in den Gang, dort links abbiegen, Sie finden uns auf der rechten Seite hinter der vorletzten Tür.

Aufgaben und Verantwortung

Wenn Sie von den BRK-Bereitschaften etwas brauchen, das von überörtlichem Interesse im Landkreis Ebersberg ist, sind Sie bei uns an der richtigen Stelle! Wir organisieren auch die Einsatzeinheiten der Bereitschaften und den Katastrophenschutz des BRK im Landkreis. Unsere Sprechzeiten dienen vorrangig für Belange der Bereitschaftsleiter und -mitglieder, gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch einen individuellen Termin.

 

Allgemein gilt:

Die Kreisbereitschaftsleitung vertritt die Interessen der Bereitschaften. Sie koordiniert die Arbeit des Kreisausschusses der Bereitschaften. Ihr obliegt die Verantwortung für die Umsetzung der Beschlüsse und Weisungen übergeordneter ehrenamtlicher Leitungsgremien. Sie sorgt für einen guten Informationsfluss zwischen der jeweils über- und untergeordneten Verbandsstufe. Der Kreisbereitschaftsleiter oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Kreisausschuss hat das Recht der Kontrolle der Bereitschaften und Einsatzstellen in seinem Zuständigkeitsgebiet. Der Kreisbereitschaftsleiter ist berechtigt, an allen Sitzungen und Veranstaltungen der Bereitschaften derselben und aller darunter liegenden Ebenen teilzunehmen (§17 Abs. 1 bis 6 Ordnung der Bereitschaften).

 

Der Kreisbereitschaftsleitung obliegt zudem

a) die Kontrolle der Einhaltung sicherheits- und einsatzrelevanter organisationsinterner und externer Vorgaben,

b) die Erstellung eines jährlichen Haushalts- und Finanzplanes,

c) die Umsetzung der Beschlüsse des Kreisausschusses,

d) ein guter Informationsfluss zwischen Bezirksebene und den örtlichen Bereitschaften,

e) die Verantwortung für Einsätze, Übungen und Veranstaltungen, bei denen mehrere Bereitschaften ihres Zuständigkeitsbereichs zusammenwirken. (§29 Abs. 2 Ordnung der Bereitschaften)

 

Der Kreisbereitschaftsleiter ist Disziplinarvorgesetzter der Bereitschafts- und Arbeitskreisleiter seines Kreisverbandes und der sonstigen Mitglieder des Kreisausschusses. (§29 Abs. 4 Ordnung der Bereitschaften)

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf
Bereitschaften / Katastrophenschutz

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