Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.
Die theoretische Prüfung umfasst den Nachweis folgender Kenntnisse:
Gefahren am und im Wasser.
- Rettungsgeräte.
- Hilfe bei Bade, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung).
- Vermeidung von Umklammerungen.
- Atmung und Blutkreislauf.
- Erste Hilfe.
- Rechte und Pflichten bei Hilfeleistungen.
- Aufgaben und Tätigkeiten der ausbildenden Wasserrettungsorganisation.
Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:
- 400 m Schwimmen in höchstens 15 Minuten, davon 50 m Kraulschwimmen, 150 m Brustschwimmen und 200 m Schwimmen in Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit.
- 300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 12 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden.
- Sprung aus 3 m Höhe.
- 25 m Streckentauchen.
- Dreimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, zweimal kopf- und einmal fußwärts innerhalb 3 Minuten, mit dreimaligem Herausholen eines 5 kg- Tauchringes oder gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 3 und 5 m).
- 50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen in höchstens 1:30 Minuten.
- Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus:
- Halsumklammerung von hinten.
- Halswürgegriff von hinten.
- 50 m Schleppen in höchstens 4 Minuten, beide Partner in Kleidung, je eine Hälfte der Strecke mit Kopf- oder Achsel- und einem Fesselschleppgriff (Standard Fesselschleppgriff oder Seemannsgriff).
- Handhabung und praktischer Einsatz eines Rettungsgeräts (z.B. Gurtretter, Wurfleine oder Rettungsring).
- Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:
- Sprung ins Wasser (Kopf- oder Startsprung).
- 20 m Anschwimmen in der Bauchlage.
- Abtauchen auf 3-5 m Tiefe, Heraufholen eines 5 kg-Tauchringes oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen.
- Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff.
- 25 m Schleppen.
- Sichern des Geretteten.
- Anlandbringen des Geretteten.
- 3 Minuten Vorführen der Herz-Lungen- Wiederbelebung (HLW).
Prüfungsleistungen, für die keine bestimmte Zeit vorgeschrieben ist, müssen ohne Unterbrechung zügig erfüllt werden. Die Leistung gilt als erfüllt, wenn der Prüfling ohne fremde Hilfe das Wasser verlassen hat. Bei Partnerübungen in Ausbildung und Prüfung sollten die beiden Partner etwa gleiche Größe und Gewicht haben.