Rotkreuzkurs Bildungs- und BetreuungseinrichtungenFoto: M. Eram / DRK e.V.

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Erste Hilfe Kurs in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Ihrer Schule oder Kita zu gewährleisten. Damit die Handgriffe im Notfall unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, müssen die erlernten Maßnahmen regelmäßig, d. h. alle zwei Jahre, aufgefrischt und geübt werden. Unser Kurs soll Ihnen die Möglichkeit geben, Erste-Hilfe-Maßnahmen speziell bei Notfällen mit Kindern zu wiederholen, Unsicherheiten zu beseitigen und sich die neuesten Techniken der Ersten Hilfe anzueignen.

Unser Kursangebot richtet sich an

  • Ersthelferinnen und Ersthelfer in Grundschulen und Kitas,
  • alle Personen, die ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, speziell auf Kinder ausgerichtet, auffrischen möchten,
  • Betriebshelferinnen und -helfer aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

Ab einer Teilnehmerzahl von zwölf Personen führen wir den Lehrgang gerne auch in Ihrem Betrieb bzw. Ihrer Einrichtung durch.

Hinweise

Laut Vorschrift 1 der Berufsgenossenschaften (DGUV), Grundsätze der Prävention §26, Abs. 3, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikats erlischt nach zwei Jahren.

Bitte beachten Sie, dass ...

  • ... es keine Verpflegung vor Ort gibt und Sie die Verpflegung während der Kurse selbst mitbringen müssen.
  • ... Ihre Anmeldung verbindlich ist. Eine Absage ist bis zu fünf Tage vor Kursbeginn möglich, danach wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt.
  • ... eine Kursabsage durch das BRK, z. B. falls die Mindestanzahl an Teilnehmern nicht erreicht wird, erfolgt telefonisch oder per E-Mail.

Weiteres entnehmen Sie dazu bitte unseren AGB.

Formulare zur Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft

Das jeweilige BG-Formular bzw. den bewilligten Kosten­übernahme­antrag bringen Sie bitte ausgefüllt und im Original am Kurstag mit!

Abrechungsformular DGUV für Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer

Kostenübernahme-Antrag KUVB für Betriebe und weiterführende Schulen

Kostenübernahme-Antrag KUVB​​​​​​​ für Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen​​​​​​​

Bitte beachten Sie folgende Ausnahmeregelungen:

BG Nahrungsmittel u. Gastgewerbe sowie BG Bund u. Bahn und BGW: Das personalisierte Formular muss vorab direkt bei der jeweiligen BG angefordert werden.

KUVB / LUK: Der Kostenübernahmeantrag muss rechtzeitig vor Kursbeginn seitens der Firma gestellt und durch die KUVB / LUK vorab bewilligt worden sein. Infos zur Kostenübernahme und das Antragsformular finden Sie hier

Kurse & Termine

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